Abwasser
Beschreibung
Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser (Schmutzwasser) und von befestigten Flächen abfließendes und gesammeltes Regenwasser (Niederschlagswasser).
Ablauf
Für die Abwasserentsorgung sind die Kommunen zuständig.
Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserentsorgung anschließen zu lassen. Die Gebühren für die Abwasserentsorgung trägt der Grundstückseigentümer.
Gebühren
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010, ist jede Kommune in Baden-Württemberg verpflichtet, getrennte Abwassergebühren zu erheben, das bedeutet:
Die Kosten, die durch die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers entstehen, werden über
- eine Schmutzwassergebühr und
- eine Niederschlagswassergebühr
abgedeckt.
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Firschwasserverbrauch in EUR/m³.
Für die Niederschlagswassergebühr sind die befestigten und überbauten Flächen des Grundstücks, die einen Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen haben, maßgebend. Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt auf Grundlage der Angaben der Eigentümer.
Eine Gebührenerhebung nur nach dem Frischwassermaßstab (Wasserzähler) ist nicht zulässig.
Telefonnummer für Störungen
Sollten Probleme bei der Abwasserentsorgung auftreten, wählen Sie bitte die folgende Nummer:
Telefonnummer: 07546 2544
Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden im Auftrag der Gemeinde Oberteuringen gemeinsam mit den Wassergebühren vom Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung erhoben.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Christine Huber
Telefonnummer: 07546 299-50
wasser(@)oberteuringen.de
Festlegungen für bebaute und befestigte Flächen (Niederschlagswasser)
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Heike Trost
Telefonnummer: 07546 299-51
abwasser(@)oberteuringen.de