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Abwasser

Abwasser

Beschreibung
Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser (Schmutzwasser) und von befestigten Flächen abfließendes und gesammeltes Regenwasser (Niederschlagswasser).

Ablauf
Für die Abwasserentsorgung sind die Kommunen zuständig.

Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserentsorgung anschließen zu lassen. Die Gebühren für die Abwasserentsorgung trägt der Grundstückseigentümer. 

Gebühren
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010, ist jede Kommune in Baden-Württemberg verpflichtet, getrennte Abwassergebühren zu erheben, das bedeutet:

Die Kosten, die durch die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers entstehen, werden über

  • eine Schmutzwassergebühr und
  • eine Niederschlagswassergebühr

abgedeckt.

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Firschwasserverbrauch in EUR/m³.

Für die Niederschlagswassergebühr sind die befestigten und überbauten Flächen des Grundstücks, die einen Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen haben, maßgebend. Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt auf Grundlage der Angaben der Eigentümer.

Eine Gebührenerhebung nur nach dem Frischwassermaßstab (Wasserzähler) ist nicht zulässig.

Telefonnummer für Störungen

Sollten Probleme bei der Abwasserentsorgung auftreten, wählen Sie bitte die folgende Nummer: 

Telefonnummer: 07546 2544

Abwassergebühren

Die Abwassergebühren werden im Auftrag der Gemeinde Oberteuringen gemeinsam mit den Wassergebühren vom Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung erhoben.

Festlegungen für bebaute und befestigte Flächen (Niederschlagswasser)

https://www.oberteuringen.de/leben-wohnen/ver-entsorgung/abwasser