Gutachterausschuss Linzgau-Gehrenberg
Der Gutachterausschuss (GAA) ist ein unabhängiges Kollegialgremium, das für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt sorgen soll. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, Stellvertretern sowie mehreren Mitgliedern zusammen, die aus der Berufsgruppen Bauwirtschaft, Finanzwirtschaft, Immobilienhandel, Landwirtschaft und anderen Fachbereichen kommen. Durch Ihre berufliche Erfahrung und Tätigkeit, besitzen sie die notwendige Fachkenntnis auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2020 der Erweiterung des gemeinsamen Gutachterausschusses des Gemeindeverwaltungsverbands Markdorf mit den Gemeinden Salem, Frickingen und Heiligenberg zugestimmt.
Hintergrund des Beschlusses waren das Inkrafttreten der neuen Gutachterausschussverordnung, sowie die anstehende Grundsteuerreform. Zum 30.06.2020 wurde der bisherige Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Markdorf aufgelöst.
Angesiedelt ist der GAA Linzgau-Gehrenberg beim Gemeindeverwaltungsverband Markdorf, dem jetzt seit 01.07.2020 die folgenden Städte und Gemeinden angehören:
- Markdorf
- Oberteuringen
- Bermatingen
- Deggenhausertal
- Salem
- Frickingen
- Heiligenberg
Grundstücksmarktbericht
Im Marktbericht finden Sie u.a. Informationen zur Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt sowie aktuelle Kaufpreise für Gebäude und Eigentumswohnungen im den vier Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes. Grundlage für den Marktbericht ist die Kaufpreissammlung, in der sämtliche Verkäufe der vier Verbandsgemeinden erfasst und ausgewertet werden.
Der Grundstücksmarktbericht inklusive Bodenrichtwertkarten ist zum Preis von 20,00 Euro bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich:
Gutachterausschuss Markdorf
Schlossweg 10
88677 Markdorf
Telefonnummer: 07544 500–371
Verkehrswertgutachten
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, Gebäuden oder Eigentumswohnungen beantragen (§ 193 Baugesetzbuch).
Informationen und der Antrag zum Download: