Ein Bebauungsplan regelt die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks
Ein Bebauungsplan hat nur einen räumlich kleinen Teilausschnitt der Gesamtgemarkung zum Inhalt, zum Beispiel ein Baugebiet oder auch nur ein einzelnes Grundstück, auf dem ein größeres städtebauliches Projekt realisiert werden soll.
Die Festsetzungen, die im Bebauungsplan getroffen werden, sind parzellenscharf und wesentlich detaillierter als im Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan regelt die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks im Detail und trifft in der Regel auch gestalterische Festsetzungen. Bebauungspläne werden dann aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist und dienen dazu, eine planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben zu schaffen.
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne können Sie im Bürger-GIS entnehmen, indem Sie unter Baurecht die Geltungsbereiche einblenden.
Informationen zum Bürger-GIS
Aktuelle Karten und Luftbilder der Gemeindegebiete der Gemeinden Oberteuringen, Bermatingen, Deggenhausertal, Salem, Frickingen, Heiligenberg sowie der Stadt Markdorf
Im Geoinformationssystem, kurz Bürger-GIS des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf, bestehend aus den Gemeinden Oberteuringen, Bermatingen, Deggenhausertal sowie der Stadt Markdorf sind zahlreiche flächenbezogene Informationen für das Verbandsgebiet dieser vier Gemeinden abrufbar.
Hier finden Sie zum Beispiel den Flächennutzungsplan sowie Bebauungspläne, die Bodenrichtwerte oder die Katasterpläne einschließlich der dazugehörigen Luftbilder. Aber auch Wasserschutzgebiete, Hochwassergefahrenkarten, Altlasteneinträge, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete sowie diverse andere flächenbezogene Angaben können Sie hier im Bürger-GIS einsehen.
Prinzipien der Innenentwicklung
Innenentwicklung durch Nachverdichtung, Aufstockungen und Baulückenschließungen sind übergeordnete Ziele der Entwicklung von Städten und Gemeinden.
Während die Steuerung und Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§30 BauGB) klar geregelt ist, ist der Beurteilungsspielraum von Bauvorhaben im Innenbereich (§34 BauGB) relativ groß und gleichzeitig die städtebauliche Steuerungsmöglichkeit gering.
Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich daher dazu entschlossen, der Innenentwicklung in Oberteuringen einen klaren Gestaltungs- und Beurteilungsrahmen zu geben, um die weitere bauliche Entwicklung im Ortskern verträglich und zukunftsorientiert zu gestalten. Übergeordnetes Ziel dieser Prinzipien ist der Erhaltdes dörflichen Charakters in der Oberteuringer Ortsmitte und der hier vorherrschenden Nutzungsdurchmischung, Dachformen und Gebäudestellungen. Darüber hinaus legen die Prinzipien der Innenentwicklung die Zahl der maximalen Vollgeschosse und Wohneinheiten fest. Falls der Gebäudebestand – insbesondere die historischen, ortsbildprägenden Hofstellen – hiervon abweichen, besteht Bestandsschutz.
Die Prinzipien der Innenentwicklung sollen im Rahmen der Bauberatung und förmlichen Baugenehmigungsverfahren die städtebauliche Leitlinie in der Beratung und Beurteilung darstellen. Diese Zielstellung des Gemeinderats bildet die Grundlage für kooperative Verhandlungslösung mit den Bauwilligen und Vorhabenträgern, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Satzung dar.
Die Prinzipien der Innenentwicklung wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 12.05.2022 beschlossen.
Grundsätze der Baulandpolitik 2.0
Die Festlegung von den erweiterten Grundsätzen für die Baulandpolitik ermöglicht es der Verwaltung und dem Gemeinderat, in die zukünftige Wohnraumentwicklung der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen
und Notwendigkeiten steuernd einzugreifen.
▪ die Vergabe kommunaler Grundstücke;
▪ der Schaffung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum sowie
▪ der Definition kommunaler Steuerungsinstrumente.
Kürzlich in Kraft getretene Bebauungspläne
Bebauungsplan "Süd-Ost - Teiländerung Flst. Nr. 2586"
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat am 24.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Süd-Ost – Teiländerung Flst. Nr. 2586“ und die örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Laufende Bebauungsplanverfahren
Beim Bebauungsplanverfahren haben die Bürger die Möglichkeit aktiv mitzuwirken. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Alternativen bekannt gemacht werden, so dass Verbesserungsvorschläge und Anregungen noch in den Entwurf aufgenommen werden können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird ein Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festsetzungen enthält, erarbeitet. Der Gemeinderat beschließt daraufhin, diesen Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieser Auslegungsfrist können erneut Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Gemeinderatssitzung beraten. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behören- & Trägerbeteiligung
An dieser Stelle möchten wir Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden-/Trägerbeteiligung auch online über aktuelle Bauleitplanverfahren informieren und beteiligen. Verfahren, die sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung und in der Behörden-/Trägerbeteiligung befinden, werden hier aufgelistet.
Die jeweiligen Planunterlagen liegen für interessierte Bürgerinnen und Bürger ebenfalls während der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Oberteuringen, Bauamt, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Bitte beachten Sie zusätzlich die öffentliche Bekanntmachung.
Oberteuringen-Mitte - Teiländerung Flst. Nr. 26
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberteuringen-Mitte - Teiländerung des Flst. Nr. 26“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Am 27.03.2025 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Oberteuringen-Mitte - Teiländerung des Flst. Nr. 26“ sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.02.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem Zeitraum vom 14.04. bis einschließlich den 15.05.2025 statt. Am 16.10.2025 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die Abwägung beschlossen sowie einen erneuten Entwurf- und Beteiligungsbeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem Zeitraum vom 27.10. bis einschließlich den 27.11.2025 statt.
- Abwägungsprotokoll (PDF-Dokument, 901,65 KB, 21.10.2025)
- Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 263,58 KB, 21.10.2025)
- Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 2,90 MB, 21.10.2025)
- Textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 339,32 KB, 21.10.2025)
- Örtliche Bauvorschriften (PDF-Dokument, 112,39 KB, 21.10.2025)
- Begründung (PDF-Dokument, 3,38 MB, 21.10.2025)
- Artenschutz (PDF-Dokument, 2,85 MB, 21.10.2025)
- Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 2,24 MB, 21.10.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 666,51 KB, 21.10.2025)
Gewerbegebiet Bildeschle
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bildeschle“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1515 i.T., 1516 i.T., 1513, 1510, 1511, 1512, 1507/1, 1501 i.T., 1505/1 i.T. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie der Erweiterung des Feuerwehrhauses geschaffen werden.
Am 24.07.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.07.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem Zeitraum vom 04.08. bis einschließlich den 08.09.2025 statt.
- Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 261,38 KB, 28.07.2025)
- Abwägungsprotokoll (PDF-Dokument, 786,62 KB, 28.07.2025)
- Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 164,09 KB, 28.07.2025)
- Planzeichnung (PDF-Dokument, 1,81 MB, 28.07.2025)
- Textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 273,23 KB, 28.07.2025)
- Örtliche Bauvorschriften (PDF-Dokument, 123,77 KB, 28.07.2025)
- Begründung (PDF-Dokument, 2,21 MB, 28.07.2025)
- Anlage 1 Umweltbericht (PDF-Dokument, 4,85 MB, 28.07.2025)
- Anlage 2 Artenschutz (PDF-Dokument, 5,29 MB, 28.07.2025)
- Anlage 3 Natura-2000 (PDF-Dokument, 854,97 KB, 28.07.2025)
Rotachweg
Ortsübliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Rotachweg“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 2104, Teilfläche von 2100/1, Teilfläche von 2108/3, 2102, Teilfläche von 2092, 2092/1, Teilfläche von 2107, 2092/2, 2092/3 und 2092/4.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Oberteuringen, den 13.01.2023
gez. Ralf Meßmer
Bürgermeister