Anmietung
Sind Sie auf der Suche nach Räumlichkeiten für größere und kleinere Feste und Familienfeiern? Der große Festsaal, die Galerie und die urgemütlichen Gewölbekeller empfehlen sich für Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Seminare und vieles mehr.
Folgende Dokumente und Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick:
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Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail, postalisch oder Fax ausgefüllt an:
Herrn Magino-Sass
Rathaus Oberteuringen
St.-Martin-Platz 9
88094 Oberteuringen
Telefonnummer: 07546 299 42
Faxnummer: 07546 299 88
bauverwaltung(@)oberteuringen.de
Für weitere Informationen rund um die „Mühle“ steht Ihnen Herr Magino-Sass gerne zur Verfügung.
Hinweise rund um die Anmietung des Kulturhaus "Mühle"
Allgemeine Bestimmungen
1. Soweit nicht gesondert aufgeführt, enthalten die Entgelte im Rahmen der normalen und üblichen Benutzung der Einrichtung auch die Strom- und Reinigungskosten.
Das Benutzungsentgelt teilt sich auf in:
- a) Raummiete (Pauschalierter Kostenersatz für Hausmeister (in Rufbereitschaft), Reinigung, Energie etc.)
- b) Entgelte für Zusatzleistungen (z.B. Beschallung)
2. Bei Veranstaltungen mit außergewöhnlicher Verschmutzung, oder bei Verlassen der Räume in nicht besenreinem Zustand werden die tatsächlich entstehenden Reinigungsmehrkosten in Rechnung gestellt.
Ermäßigungen
Einheimische Vereine sowie die im Belegungsplan der „Mühle“ zugelassenen örtlichen Verbände/Vereinigungen können einmal jährlich für vereinsinterne Zwecke bzw. Zwecke, die der Vereinssatzung entsprechen, einen der genannten Räume entgeltfrei anmieten. Für weitere Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, die ihren Sitz in der Gemeinde Oberteuringen haben, sowie für Veranstaltungen von Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberteuringen haben und Gewerbetreibende, die ihren Hauptsitz in der Gemeinde Oberteuringen haben, wird eine Ermäßigung auf die Raummiete von 50 % gewährt.
Bewirtung
Die Getränkebewirtung wird von der Gemeinde (Mitglieder des Kulturkreises) übernommen. Der Veranstalter ist verpflichtet die Getränke vom Haus zu nehmen. Die Wahl des Caterers ist frei, der Veranstalter ist jedoch verpflichtet die Firma mit Ansprechpartner, Adresse und Telefonnummer dem Rathaus zu nennen, die für das Catering verantwortlich ist. Eine Selbstbewirtung ist nicht möglich.
Besucherhöchstzahlen
Die Besucherhöchstzahl beträgt für den Saal:
- bei Reihenbestuhlung: 150 Personen
- bei Bestuhlung mit Tischen: 96 Personen
Die Besucherhöchstzahl beträgt für den Gewölbekeller groß:
- bei Bestuhlung mit Tischen: 40 Personen
Die Besucherhöchstzahl beträgt für den Gewölbekeller klein:
- bei Bestuhlung mit Tischen: 24 Personen
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Besucherhöchstzahl nicht überschritten wird.
Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Veranstalter. Die Bestuhlung für alle Räume ist mit dem Hausmeister abzusprechen.
Entgeltregelung für Ausstellungen
Für Ausstellungen wird das Entgelt unabhängig von den o. g. Entgelten im Einzelfall festgesetzt.