Nach der Erstellung und dem Beschluss des „Gemeindeentwicklungskonzepts | Oberteuringen 2035“ und dem gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (GISEK) hat die Gemeinde einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitte II“ gestellt.
Im April 2024 hat unsere Gemeinde den Bewilligungsbescheid für die Aufnahme des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ in das Landessanierungsprogramm erhalten. Damit starten wir offiziell in einen umfassenden Entwicklungsprozess, der unsere Ortsmitte nachhaltig stärken und verschönern soll.
Zuvor wurden im Rahmen eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (GISEK) und des Gemeindeentwicklungskonzepts „Oberteuringen 2030“ die Grundlagen geschaffen, um städtebauliche Missstände gezielt anzugehen und die Attraktivität unserer Gemeinde zu fördern.
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen, im aus dem abgebildeten Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung vom Oktober 2023 im Maßstab 1:3.000 ersichtlichen Untersuchungsgebiet, das dem Antragsgebiet „Ortsmitte II“ entspricht, die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die rote Umgrenzung des Bereichs „Ortsmitte II“
Wesentliche Aufgabe der VU ist es die Bestandsaufnahme aus dem erstellten Entwicklungskonzept zu konkretisieren und dabei insbesondere die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zu erheben, um die Durchführung privater und öffentlicher Maßnahmen bestmöglich zeitlich zu koordinieren.
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Der Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Oberteuringen, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Oberteuringen eingestellt.
Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.
Befragung
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte die Vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der übersandten Fragebögen zu erteilen. Die Fragebögen werden voraussichtlich im April/Mai versandt, bzw. verteilt. Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Büro Reschl aus Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Herweck 0711-220041-20 für Rückfragen zur Verfügung.
Oberteuringen, 08.03.2024
gez. Ralf Messmer
Bürgermeister