Anmietung Räume
Anmietung des Kulturhauses Mühle
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Soweit nicht gesondert aufgeführt, enthalten die Entgelte im Rahmen der normalen und üblichen Benutzung der Einrichtung auch die Strom- und Reinigungskosten.
Das Benutzungsentgelt teilt sich auf in:
a) Raummiete (Pauschalierter Kostenersatz für Hausmeister (in Rufbereitschaft), Reinigung, Energie etc.)
b) Entgelte für Zusatzleistungen (z.B. Beschallung)
2. Bei Veranstaltungen mit außergewöhnlicher Verschmutzung, oder bei Verlassen der Räume in nicht besenreinem Zustand werden die tatsächlich entstehenden Reinigungsmehrkosten in Rechnung gestellt.
II. Entgelte
1. Raummieten | |
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Saal | 300,00 € |
Keller | 150,00 € |
Mitbenutzung des | |
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50,00 € |
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30,00 € |
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50,00 € |
2. Gedeckpreis | |
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Menü | 2,00 € / pro Person |
Kaffee und Kuchen | 1,50 € / pro Person |
3. Pauschale Nebenkosten für den Saal im Dachgeschoss | |
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Pauschaler Kostenersatz für Auf- und Abstuhlen im Saal, Reinigung, Energie, etc. | 150,00 € |
4. Entgelte für Nebenleistungen | |
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Benutzung der techn. Einrichtungen, z.B. Beschallung | 20,00 € |
Benutzung der Bühne | 50,00 € |
Benutzung des Flügels | 130,00 € |
Auf- und Abstuhlen im Saal (Zusatzkraft) | 20,00 € / Std. |
Anwesenheit des Hausmeisters während der gesamten Veranstaltung | 20,00 € / Std. |
III. Ermäßigungen
Einheimische Vereine sowie die im Belegungsplan der „Mühle“ zugelassenen örtlichen Verbände/Vereinigungen können einmal jährlich für vereinsinterne Zwecke bzw. Zwecke, die der Vereinssatzung entsprechen, einen der genannten Räume entgeltfrei anmieten. Für weitere Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, die ihren Sitz in der Gemeinde Oberteuringen haben, sowie für Veranstaltungen von Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberteuringen haben und Gewerbetreibende, die ihren Hauptsitz in der Gemeinde Oberteuringen haben, wird eine Ermäßigung auf die Raummiete von 50 % gewährt.
IV. Bewirtung
Die Getränkebewirtung wird von der Gemeinde (Mitglieder des Kulturkreises) übernommen. Der Veranstalter ist verpflichtet die Getränke vom Haus zu beziehen (Hier finden Sie unsere Getränkepreisliste). Die Wahl des Caterers ist frei, der Veranstalter ist jedoch verpflichtet die Firma mit Ansprechpartner, Adresse und Telefonnummer dem Rathaus zu nennen, die für das Catering verantwortlich ist. Eine Selbstbewirtung ist nicht möglich.
V. Besucherhöchstzahlen
(1)
Die Besucherhöchstzahl beträgt für den Saal | |
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Reihenbestuhlung | 150 Personen |
Bestuhlung mit Tischen | 96 Personen |
für den Gewölbekeller groß | |
Bestuhlung mit Tischen | 40 Personen |
für den Gewölbekeller klein | |
Bestuhlung mit Tischen | 24 Personen. |
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Besucherhöchstzahl nicht überschritten wird. |
(2)
Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Veranstalter. Die Bestuhlung für alle Räume ist mit dem Hausmeister abzusprechen.
VI. Entgeltregelung für Ausstellungen
Für Ausstellungen wird das Entgelt unabhängig von den o. g. Entgelten im Einzelfall festgesetzt.
Sie möchten Räume des Kulturhauses Mühle anmieten?
Dann schicken Sie diesen Antrag ((14,4 KB)) ausgefüllt an:
Rathaus Oberteuringen, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen
oder per Fax an 07546 299-88.
Für weitere Informationen rund um die „Mühle“ stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen (Tel.: 07546 299-42 oder E-Mail: rudolf.magino-sass@oberteuringen.de) gerne zur Verfügung.