Pädagogische Fachkräfte für unsere kommunalen Kindergärten gesuchtMeldung vom24. März 2023
Die Gemeinde Oberteuringen sucht für den Rotachkindergarten und das Kinderhaus am Teuringer zum nächstmöglichen Zeitpunktpädagogische Fachkräfte (m/w/d)für die Gruppenleitung oder als Zweitkraft,in Voll- oder Teilzeit, bis S 8a TVöDsowie einenHeilpädagogen (m/w/d)in Teilzeit (40 %), bis S 9 TVöDZur Verstärkung unseres Teams wünschen wir uns qualifizierte, freundliche Mitarbeiter/innen mit Motivation und Freude an der Arbeit mit Kindern und Eltern.Wir bieten Ihnen:-eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis,-ein buntgemischtes, kompetentes und offenes Team, modern ausgestattete Kindergärten,-tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD inklusive Jahressonderzahlung, Leistungsprämie,-eine zusätzliche Altersversorgung (ZVK des KVBW),-verschiedene Mitarbeiterangebote – corporate benefits,-die Möglichkeit zur steten Fort- und Weiterbildung im Rahmen Ihrer Erfordernisse.Haben wir Ihr Interesse geweckt?Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie an die Gemeinde Oberteuringen, St.-Martin-Platz 9 in 88094 Oberteuringen (oder per E-Mail an: personal@oberteuringen.de) senden.Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Römhild (Leiterin der Kindertageseinrichtungen) Tel. 07546 299-35 oder Herr Groß (Personalamt) Tel. 07546 299-20.
Schöffenwahl 2023Meldung vom08. März 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde zwei Frauen und Männer, die am Amtsgericht Überlingen und Landgericht Konstanz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.
Von der Wahl ausgeschlossen ist: - Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder - gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. - Hauptamtlich Tätige in oder für die Justiz (Richter*innen, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und - Religionsdiener*innen
Schöffinnen und Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement stammen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkung- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn die oder der Angeklagte auf Grund ihres/seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Die Schöffinnen und Schöffen sind mit dem Berufsrichter gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffinnen und Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben sie daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichten müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessentinnen und Interessenten bewerben sich bis zum 14.04.2023 für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen beim Bürgermeisteramt Oberteuringen, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Rainer Groß, Tel.: 07546/29920, E-Mail: rainer.gross@oberteuringen.de, zur Verfügung. Wir senden Ihnen bei Interesse ein Formular zu, auf dem die notwendigen Daten einzutragen sind.
Das Formular könne Sie auch hier ((952,7 KB)) herunterladen.
Jahresrückblick 2022Meldung vom19. Januar 2023
Hier können Sie den Jahresrückblick 2022 herunterladen:
Corona Schnelltest Zentrum in der Mühle geschlossenMeldung vom14. September 2022
Aufgrund der aktuell geringen Nachfrage des Testangebotes, wurde das Corona Testzentrum im Kulturhaus „Mühle“ vorübergehend vom Betreiber geschlossen. Weiterhin geöffnet sind die Standorte in Markdorf und in Friedrichshafen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.