Gewässerausbau im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Rebhuhnweg
Öffentliche Bekanntmachung
Da es im Rebhuhnweg bereits zu Schäden nach Starkregenereignissen gekommen ist, beabsichtigt die Gemeinde Oberteuringen zur Verbesserung der Abflusssituation einen Gewässerausbau im Bereich des Baugebietes „Rebhuhnweg“. Starkregenabflüsse, die von Außeneinzugsgebieten dem Neubaugebiet zuströmen, sollen um das Neubaugebiet herum dem Rohmbach zugeleitet werden. Ein Überlaufen des Grabens aus westlicher Richtung soll durch das Errichten eines Dammes mit Überlaufbauwerk und Entlastungsdole verhindert werden. Dadurch soll die Situation sowohl für das Neubaugebiet als auch für die Bestandsbebauung verbessert werden.
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben liegen in der Zeit vom 19. September 2022 bis zum 18. Oktober 2022 im Rathaus Oberteuringen, St.-Martin-Platz 9, 88096 Oberteuringen (Zimmer 2 im Erdgeschoss) während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus (bitte beachten Sie hierzu auch den Hinweis * der Gemeinde Oberteuringen).
Hier können Sie die Unterlagen online einsehen:
- Erläuterungsbericht ((3,74 MB))
- Allgemeine UVP-Vorprüfung Graben Rebhuhnweg ((1,999 MB))
- Ausführungsplanung Drosselbauwerk ((270,2 KB))
- Lageplan mit Überflutungsnachweis ((1,332 MB))
- Simulation Regenabfluss Rebhuhnweg Bestand ((7,824 MB))
- Simulation Regenabfluss Rebhuhnweg mit Baugebiet und Maßnahmen ((7,835 MB))
- Übersichtskarte Zusammenfluss Dole Wassergraben und Rohmbach ((336,1 KB))
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis zum 02. November 2022 bei der Gemeinde Oberteuringen oder beim Landratsamt Bodenseekreis – Amt für Wasser- und Bodenschutz – schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird darauf hingewiesen, 1. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
2. dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, bei den bezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind;
3. dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Friedrichshafen, den 16. September 2022 *Hinweis der Gemeinde Oberteuringen zur öffentlichen Auslage:Für Besucher des Rathauses gelten aktuell wieder die Öffnungszeiten wie vor dem Ausbruch der Corona-Virus-Pandemie. Personen mit den für Corona typischen Krankheitssymptomen (insbesondere Fieber, starker Husten/Niesen, Schüttelfrost, Atemnot) ist der Zutritt ins Rathaus und seinen Außenstellen nach wie vor nicht gestattet.