Allgemeine Information zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform – Neue Hebesätze ab 2025
Am Donnerstag, 21. November 2024, hat der Gemeinderat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Gebäude und unbebaute Grundstücke) beschlossen.
Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde auf 590 v. H. festgesetzt,
der Hebesatz der Grundsteuer B wurde auf 175 v. H. festgesetzt.
Ziel des Gemeinderats war dabei, dass es durch die Grundsteuerreform zu keiner Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sind so kalkuliert, dass die sogenannte „Aufkommensneutralität“ gegeben ist.
Unter dieser Aufkommensneutralität ist zu verstehen, dass die Gemeinde mit Inkrafttreten dieser Reform in etwa genauso viele Einnahmen aus der Grundsteuer anstrebt wie im Vorjahr.
Dennoch wird es zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern kommen. Manche Steuerpflichtige werden mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger als bisher.
Dies hat mehrere Gründe: Früher wurde bei der Grundsteuer auch das Gebäude bzw. dessen Wert berücksichtigt. Ab 2025 ist nur noch der Grundstückswert entscheidend. Bis 2024 wurden alte Gebäude im Ansatz für die Grundsteuer reduziert, neue und große Gebäude erhöhend betrachtet.
Höhere Steuern kommen deshalb ab 2025 auf Eigentümer/innen mit Grundstücken in guter Lage und mit großen Grundstücken zu, geringer wird die Grundsteuer für Wohnungen in großen Mehrfamilienwohnhäusern, für Wohnhäuser in Lagen mit niedrigeren Bodenrichtwerten und für Gewerbetriebe in Gewerbegebieten.
Die Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2025 werden ab Mitte Januar zugestellt.
Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung über Mein ELSTER
Diese Anleitung wird Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Feststellungserklärung für ihr Grundstück in Mein ELSTER führen.
Ausfüllanleitung der Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg bei Grundvermögen
Erklärvideo zu den Eingabeschritten in Mein ELSTER: Zum Video auf Youtube
GIS Bürgerportal
Mit dem GIS Bürgerportal (Geo Informationssystem) bieten wir Ihnen einen Zugang zu raumbezogenen Daten der Gemeinde Oberteuringen. Sie finden hier verschiedene Themenkarten aus den Bereichen Baurecht (z. B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne), Bodenrichtwerte und Umwelt (z. B. Hochwasserkarten, Gewässerübersicht). Sie finden hier auch die Grundstücksgröße sowie die Flurstücksnummer.
Seit 1.7.2022 können Sie hier auch die neuen Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform abrufen.
Vordrucke und sonstige Hinweise
- Pressemitteilung der OFD bezüglich der Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide durch die Finanzämter
- Hinweis bei Eigentumswechsel in 2022
- Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2022
Zusätzliche Hinweise zur Grundsteuerreform finden Sie auf dem Infoblatt (Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2022)sowie der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg unter www.grundsteuer-bw.de.
Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen über das Grundbuchamt Villingen Schwenningen beantragen (je Auszug 10,00 EUR).
Weitergehende Anfragen können aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht beantwortet werden!
Ihre Finanzverwaltung der Gemeinde Oberteuringen
in Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss