Briefwahl für die Landtagswahl am 8. März 2026 beantragen
Erstelldatum19.01.2026
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung und können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu muss beim Bürgermeisteramt, St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen, rechtzeitig ein sogenannter Wahlschein beantragt werden.
Die Antragstellung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Am einfachsten können die Briefwahlunterlagen über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder einem Online‐Formular auf der Homepage der Gemeinde beantragt werden:
Link zum Online-Wahlscheinantrag:
Dieser Link ist aktiv bis 3. März 2026, 16:00 Uhr, da nach diesem Zeitpunkt eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen auf dem Postweg nicht mehr garantiert werden kann.Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet benötigen Sie Angaben aus Ihrer Wahlbenachrichtigung. Falls Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürger-Service-Büro der Gemeinde, Tel. 07546 299-21.
Der Wahlschein kann aber auch schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail anfordern oder persönlich im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Es kann dann auch direkt vor Ort im Rathaus gewählt werden. Ein entsprechendes Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.
Die Frist zur Antragsstellung von Briefwahlunterlagen endete am Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr. Wer glaubhaft macht, die beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr, Ersatzunterlagen beim Bürgermeisteramt -Wahlamt- beantragen. Das Wahlamt im Rathaus, St.-Martin-Platz 9, ist zu diesem Zweck am Tag vor der Wahl von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Personen, die kurzfristig erkranken, können am Wahlsonntag in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr beim Wahlamt im Rathaus Briefwahlunterlagen beantragen. Die Unterlagen können an eine andere Person nur ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht zur Entgegennahme vorliegt.
Wahlbriefe müssen bis 8. März 2026, 18:00 Uhr, wieder beim Wahlamt der Gemeinde Oberteuringen (Briefkasten des Rathauses) eingegangen sein
