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Neues aus Oberteuringen

Verkehrswidriges Parken auf dem Gehweg in der Haydnstraße

Erstelldatum21.11.2025

Wir erhalten wiederholt Beschwerden von Anwohnern im Bereich Haydnstraße, dass der Gehweg wegen dort geparkter Fahrzeuge nicht benutzt werden kann. Auf dem Gehweg sind insbesondere Kinder aus dem Wohngebiet unterwegs, die wegen parkender Autos auf die Straße ausweichen. Wir weisen dringend darauf hin, dass das Parken auf dem Gehweg in der Haydnstraße nicht erlaubt ist. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benützen; sie werden jedoch wegen verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen zum Ausweichen auf die Straße gezwungen und setzen sich damit einer Gefährdung aus. Bitte beachten Sie die Verkehrsregeln und leisten damit einen aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit in Oberteuringen. Wer hier auf dem Gehweg parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet Fußgänger und hier insbesondere Kinder.

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