Prinzipien der Innenentwicklung
Innenentwicklung durch Nachverdichtung, Aufstockungen und Baulückenschließungen sind übergeordnete Ziele der Entwicklung von Städten und Gemeinden.
Während die Steuerung und Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§30 BauGB) klar geregelt ist, ist der Beurteilungsspielraum von Bauvorhaben
im Innenbereich (§34 BauGB) relativ groß und gleichzeitig die städtebauliche Steuerungsmöglichkeit gering.
Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich daher dazu entschlossen, der Innenentwicklung in
Oberteuringen einen klaren Gestaltungs- und Beurteilungsrahmen zu geben, um die weitere bauliche Entwicklung im Ortskern verträglich und zukunftsorientiert zu gestalten.
Übergeordnetes Ziel dieser Prinzipien ist der Erhaltdes dörflichen Charakters in der Oberteuringer Ortsmitte und der hier vorherrschenden Nutzungsdurchmischung, Dachformen und Gebäudestellungen.
Darüber hinaus legen die Prinzipien der Innenentwicklung die Zahl der maximalen Vollgeschosse und Wohneinheiten fest. Falls der Gebäudebestand – insbesondere die historischen, ortsbildprägenden Hofstellen – hiervon abweichen, besteht Bestandsschutz.
Die Prinzipien der Innenentwicklung sollen im Rahmen der Bauberatung und förmlichen Baugenehmigungsverfahren die städtebauliche Leitlinie in der Beratung und Beurteilung darstellen. Diese Zielstellung des
Gemeinderats bildet die Grundlage für kooperative Verhandlungslösung mit den Bauwilligen und Vorhabenträgern, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Satzung dar.
Die Prinzipien der Innenentwicklung ((8,53 MB)) wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 12.05.2022 beschlossen.