Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen kommt den Bedürfnissen von Menschen mit Beeinträchtigung wie auch im Alter entgegen. Der demografische Wandel zeigt, dass die Bevölkerung älter wird, in Statistiken in Deutschland zeichnet sich eine steigende Lebenserwartung ab. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, beim Bau eines Eigenheims bereits an die Zukunft denken.
Grundsätzlich muss beim Bau eines Mehrfamilienhauses gemäß § 35 der Landesbauordnung bereits ab zwei Wohnungen eine der beiden Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. In dieser Wohnung müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Auch wenn Sie den Bau eines Einfamilienhauses planen empfiehlt es sich, an Barrierefreiheit zu denken.
Sollten Sie zur Zeit bauen oder ein Vorhaben in der Planung haben, können Sie beim Bauamt Informationen über barrierefreies Bauen einholen oder sich hier einen Überblick verschaffen:
Leitfaden für Barrierefreies Bauen, veröffentlicht vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BaWü
Fördermöglichkeiten für barrierefreies / altersgerechtes Bauen oder Umbauen
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren in Eigenheimen und Mietwohnungen. Wichtig zu beachten ist dabei, dass der Antrag auf Förderung immer erst eingereicht und bewilligt sein muss, bevor mit dem Bau oder Umbau begonnen wird.
Kfw 159: Günstiger Kredit für barrierefreies, altersgerechtes Umbauen
Für Menschen im Alter sowie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können Treppen, höhere Türschwellen oder Duschkabinen schnell zum Hindernis werden. Eigentümer, die ihre Immobilie barrierefrei und damit altersgerecht umbauen lassen, erhalten dafür von der KfW - Bank günstige Kredite. Mit dem Programm 159 der KfW, „Altersgerecht Umbauen“, werden Maßnahmen gefördert, mit denen Barrieren reduziert werden. Das Programm KfW 159 umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen, die miteinander kombinierbar sind. Hier können Sie sich über das Programm informieren