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Laufende Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde

Beim Bebauungsplanverfahren haben die Bürger die Möglichkeit aktiv mitzuwirken. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Alternativen bekannt gemacht werden, so dass Verbesserungsvorschläge und Anregungen noch in den Entwurf aufgenommen werden können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird ein Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festsetzungen enthält, erarbeitet. Der Gemeinderat beschließt daraufhin, diesen Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieser Auslegungsfrist können erneut Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Gemeinderatssitzung beraten. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 
     
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