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Laufende Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde

Beim Bebauungsplanverfahren haben die Bürger die Möglichkeit aktiv mitzuwirken. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Alternativen bekannt gemacht werden, so dass Verbesserungsvorschläge und Anregungen noch in den Entwurf aufgenommen werden können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird ein Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festsetzungen enthält, erarbeitet. Der Gemeinderat beschließt daraufhin, diesen Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieser Auslegungsfrist können erneut Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Gemeinderatssitzung beraten. Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

„Öhmdwiesen Süd- Teiländerung Flst. Nrn. 303/6 und 303/1“

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Öhmdwiesen-Süd – Teiländerung der Flst. Nrn. 303/6 und 303/1“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ((320,6 KB)) dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 303/6 und 303/1.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Schaffung Wohnraum geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Am 25.04.2023 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Entwurf des Bebauungsplanes und die Beteiligung der Öffentlichkeit ((284 KB)) sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Beteiligung erfolgt in dem Zeitraum vom 05.05. bis 06.06.2023.

Abgrenzungsplan ((323,3 KB))
Zeichnerischer Teil ((1,892 MB))
Planungsrechtliche Festsetzungen ((176,2 KB))
Örtliche Bauvorschriften ((148,4 KB))
Begründung ((1,566 MB))
 
Oberteuringen, den 28.04.2023
gez. Ralf Meßmer
Bürgermeister
 

„Schweizer Mühle – Teiländerung der Flst. Nrn. 680, 672, 675 und 676“

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schweizer Mühle – Teiländerung der Flst. Nrn. 680, 672, 675 und 676“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ((241,5 KB)) dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 680, 672, 675 und 676. 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eine Ferienwohnung und einer Lagerhalle geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Am 25.04.2023 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Entwurf des Bebauungsplanes und die Beteiligung der Öffentlichkeit ((292,9 KB)) sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Beteiligung erfolgt in dem Zeitraum vom 05.05. bis 06.06.2023.

Abgrenzungsplan ((95,6 KB))
Zeichnerischer Teil ((1,055 MB))
Planungsrechtliche Festsetzungen ((143,6 KB))
Örtliche Bauvorschriften ((96,1 KB))
Begründung ((2,56 MB))
 
Oberteuringen, den 28.04.2023
gez. Ralf Meßmer
Bürgermeister

"Rotachweg"

Ortsübliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Rotachweg“ beschlossen.Der räumliche Geltungsbereich ((408,6 KB)) dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 2104, Teilfläche von 2100/1, Teilfläche von 2108/3, 2102, Teilfläche von 2092, 2092/1, Teilfläche von 2107, 2092/2, 2092/3 und 2092/4.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Oberteuringen, den 13.01.2023gez. Ralf MeßmerBürgermeister

"Gewerbegebiet Bildeschle"

Ortsübliche Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bildeschle“ beschlossen.Der räumliche Geltungsbereich ((299,6 KB)) dieses Bebauungsplans ist in dem als Anlage abgedruckten Lageplan (schwarz gestrichelte Linie) dargestellt und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1515 i.T., 1516 i.T., 1513, 1510, 1511, 1512, 1507/1, 1501 i.T., 1505/1 i.T. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie der Erweiterung des Feuerwehrhauses geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Oberteuringen, den 28.10.2022 gez. Ralf MeßmerBürgermeister

 
     
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