Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025
Information für Grundstückseigentümer der Gemeinde Oberteuringen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Fristende für die Grundsteuererklärung naht: Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt (Grundsteuer B) abgeben.
Zur Neuberechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 benötigt das Finanzamt Daten zu Ihrem/Ihren Grundstück/en, die Sie über das ELSTER-Verfahren im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 melden müssen.
Fragen? Hier finden Sie Antworten zur Fragen der neuen Grundsteuer für Baden-Württemberg. grundsteuer-bw.de ((383,9 KB))
Nachstehende Angaben benötigen Sie für die Feststellungserklärung:
Weitere Informationen des Finanzministeriums zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie in dieser Pressemitteilung ((495,9 KB)).
BORIS-BW
BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Hier finden Sie seit dem 01.07.2022 die Bodenrichtwerte und Flurstücksflächen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt für bebaute und unbebaute Grundstücke für Ihre Feststellungserklärung.
Anleitung BORIS-BW ((767,9 KB))
Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung über Mein ELSTER
Diese Anleitung wird Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Feststellungserklärung für ihr Grundstück in Mein ELSTER führen.
Anleitung zur Ausfüllung der Grundsteuererklärung ((3,954 MB))
Erklärvideo zu den Eingabeschritten in Mein ELSTER
GIS Bürgerportal
Mit dem GIS Bürgerportal (Geo Informationssystem) bieten wir Ihnen einen Zugang zu raumbezogenen Daten der Gemeinde Oberteuringen. Sie finden hier verschiedene Themenkarten aus den Bereichen Baurecht (z. B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne), Bodenrichtwerte und Umwelt (z. B. Hochwasserkarten, Gewässerübersicht). Sie finden hier auch die Grundstücksgröße sowie die Flurstücksnummer.
Seit 01.07.2022 finden Sie hier auch die neuen Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform.
Einen Leitfaden zur Verwendung des Bürger-GIS ((2,692 MB)) können Sie hier abrufen!
Hinweis ((203,1 KB)) bei Eigentumswechsel im Jahr 2022
Wir stellen auf unserer Internetseite laufend Informationen zur Grundsteuerreform und die Zugänge zu den Portalen zum Abruf der Daten zur Verfügung.
Zusätzliche Hinweise zur Grundsteuerreform finden Sie auf diesem Infoblatt ((111,3 KB)) sowie der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg unter www.grundsteuer-bw.de
Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen über das Grundbuchamt Villingen Schwenningen beantragen (je Auszug 10,00 EUR).
Weitergehende Anfragen können aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht beantwortet werden!
Ihre Finanzverwaltung der Gemeinde Oberteuringen
in Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss