Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025
Information für Grundstückseigentümer der Gemeinde Oberteuringen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie haben oder werden in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt mit der Aufforderung zur Abgabe Ihrer Feststellungserklärung erhalten.
Zur Neuberechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 benötigt das Finanzamt Daten zu Ihrem/Ihren Grundstück/en, die Sie über das ELSTER-Verfahren im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 melden müssen.
Fragen? Hier finden Sie Antworten zur Fragen der neuen Grundsteuer für Baden-Württemberg. grundsteuer-bw.de ((383,9 KB))
Nachstehende Angaben benötigen Sie für die Feststellungserklärung:
Wir stellen auf unserer Internetseite laufend Informationen zur Grundsteuerreform und die Zugänge zu den Portalen zum Abruf der Daten zur Verfügung. Einen Leitfaden zur Verwendung des Bürger-GIS ((2,692 MB)) können Sie hier abrufen!
Zusätzliche Hinweise zur Grundsteuerreform finden Sie auf diesem Infoblatt ((111,3 KB)) sowie der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg unter www.grundsteuer-bw.de
Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen über das Grundbuchamt Villingen Schwenningen beantragen (je Auszug 10,00 EUR).
Weitergehende Anfragen können aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht beantwortet werden!
Ihre Finanzverwaltung der Gemeinde Oberteuringen
in Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss