Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan hat nur einen räumlich kleinen Teilausschnitt der Gesamtgemarkung zum Inhalt, zum Beispiel ein Baugebiet oder auch nur ein einzelnes Grundstück, auf dem ein größeres städtebauliches Projekt realisiert werden soll.
Die Festsetzungen, die im Bebauungsplan getroffen werden, sind parzellenscharf und wesentlich detaillierter als im Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan regelt die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks im Detail und trifft in der Regel auch gestalterische Festsetzungen. Bebauungspläne werden dann aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist und dienen dazu, eine planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben zu schaffen.
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne können Sie im Bürger-GIS entnehmen, in dem Sie unter Baurecht die Geltungsbereiche einblenden.
Bebauungsplan "Schweizer Mühle – Teiländerung der Flst. Nrn. 680, 672, 675 und 676"
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat am 20.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Schweizer Mühle – Teiländerung der Flst. Nrn. 680, 672, 675 und 676“ in Neuhaus und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.06.2023 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
- Satzung Schweizer Mühle Teiländerung ((502,5 KB))
- Abgrenzungsplan Schweizer Mühle Teiländerung ((514,3 KB))
- Zeichnerischer Teil Schweizer Mühle Teiländerung ((1 MB))
- Planungsrechtliche Festsetzungen Schweizer Mühle Teiländerung ((4,728 MB))
- Örtliche Bauvorschriften Schweizer Mühle Teiländerung ((564,5 KB))
- Begründung Schweizer Mühle Teiländerung ((5,204 MB))
- Öffentliche Bekanntmachung Schweizer Mühle Teiländerung ((1,42 MB))