Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die „ortsübliche Vergleichsmiete“ und gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 30 und 130 m². Nach der gesetzlichen Definition wird der Mietspiegel aus den Entgelten für Mietwohnraum gebildet, die innerhalb der Gemeinde für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Der Mietspiegel schafft dadurch Markttransparenz für Mieter und Vermieter in Oberteuringen.
Der Mietspiegel wurde durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Waltenhofen 2, 93161 Sinzing erarbeitet und fortgeschrieben. Er ist gemäß Beschluss des Gemeinderats, des Vereins Haus und Grund Friedrichshafen e. V. und des Mietervereins Oberschwaben e. V. als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab August 2022.
In wenigen, einfachen Schritten können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung mit dem Online-Rechner berechnen lassen. Der errechnete Wert stellt einen Durchschnittswert dar, der Mittelwert einer Spannbreite von +/- 19 % ist. Die Netto-Kaltmiete ist dann innerhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“, wenn sie innerhalb dieses Bereichs liegt.
Hier finden Sie den Online-Rechner
Aus unserem Download-Dokument können Sie ausführliche Informationen zum Mietspiegel entnehmen.
Hier finden Sie den Mietspiegel als pdf-Datei ((729,6 KB)).
Einen gedruckten Mietspiegel erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 2, Bauamt, gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 3,00 Euro.
Gedruckte Mietspiegel oder Antwort auf Ihre Fragen erhalten Sie bei Frau Beck, Bauamt, Tel.: 07546 299-40 oder bauamt@oberteuringen.de