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Information zur gesplitteten Abwassergebühr​ ​​

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010, ist jede Kommune in Baden-Württemberg verpflichtet, getrennte Abwassergebühren zu erheben, das bedeutet:

Die Kosten, die durch die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers entstehen, werden über

  • eine Schmutzwassergebühr und
  • eine Niederschlagswassergebühr

abgedeckt. Eine Gebührenerhebung nur nach dem Frischwassermaßstab (Wasserzähler) ist nicht zulässig.

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch in EUR/m³.

Für die Niederschlagswassergebühr sind die befestigten und überbauten Flächen des Grundstücks, die einen Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen haben, maßgebend. Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt auf Grundlage der Angaben der Eigentümer.

Hier kann unsere Informationsbroschüre zur gesplitteten Abwassergebühr heruntergeladen werden:
Informationsbroschüre ((1,621 MB))

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Trost im Rathaus, unter Tel.: 07546 299-51 oder unter heike.trost@oberteuringen.de zur Verfügung.

 
     
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