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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Zahnarztregister - Eintragung beantragen

    Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie

    • eine Zulassung beantragen wollen oder
    • bei einem zugelassenen Zahnarzt oder einer Zahnärztin eine Anstellung anstreben.

    Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärzte und Zahnärztinnen erfassen. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

    Zuständige Stelle

    die Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Baden-Württemberg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen

    Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.

    Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie

    • sind als Zahnärztin oder Zahnarzt approbiert und
    • haben eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit abgeleistet.

    Hinweis: Die zweijährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.

    Mindestens sechs Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärzten oder Vertragszahnärztinnen assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu drei Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.

    Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens ein Jahr lang angestellt waren:

    • Als Assistentin oder Assistent bei einem Vertragszahnarzt oder einer Vertragszahnärztin,
    • in Universitätszahnkliniken,
    • in Zahnstationen eines Krankenhauses,
    • im öffentlichen Gesundheitsdienst,
    • bei der Bundeswehr oder
    • in Zahnkliniken.

    Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von drei Wochen angerechnet werden.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen. Über die Eintragung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

    Hinweis: Bei zwei Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen zwei Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen und Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:

    • Geburtsurkunde
    • Approbationsurkunde als Zahnärztin oder Zahnarzt
    • Nachweise über die zahnärztliche Tätigkeit nach bestandener zahnärztlicher Prüfung

    Sie müssen die Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift vorlegen.

    Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.

    Kosten

    EUR 100,00

    Rechtsgrundlage

    • §§ 1 - 10 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) (Zahnarztregister)
    • § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) (Angestellte Zahnärzte)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.03.2022 freigegeben.

         
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