• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Bodensee Card PLUS
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wohnungsbauprämie beantragen

    Wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen. Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, z. B. für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

    Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 % (bis 2020: 8,8 %) Ihrer Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

    • 700 Euro (bis 2020: 512 Euro), wenn Sie ledig sind, oder
    • 1.400 Euro (bis 2020: 1.024 Euro), wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die Aufwendungen geleistet haben.

    Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

    Zuständige Stelle

    Ihr Anlageinstitut z.B. der Bausparkasse

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Wohnungsbauprämie können Sie beantragen, wenn

    • Sie spätestens am Ende des Sparjahres 16 Jahre alt geworden sind,
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr höchstens
      • 35.000 Euro (bis 2020: 25.600 Euro) beträgt, wenn Sie ledig sind, oder
      • 70.000 Euro (bis 2020: 51.200 Euro) beträgt, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.

    Achtung: Sie können für vermögenswirksame Leistungen nicht gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage und eine Wohnungsbauprämie erhalten. So wird eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen. Deshalb darf es sich bei den Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um vermögenswirksame Leistungen (VL) handeln, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Können Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, beispielsweise weil Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, so können die VL in den Antrag auf Wohnungsbauprämie einbezogen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.

    Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben:

    Die Wohnungsbauprämie ist bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst fällig, wenn

    • die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsschluss abgelaufen ist oder
    • das angesammelte Guthaben (inklusive der Wohnungsbauprämie) aus dem Vertrag nach Auszahlung unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird bzw. werden soll.

    Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

    Wenn Sie Ihren Bausparvertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben:

    Die Wohnungsbauprämie ist bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst fällig, wenn

    • die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsschluss abgelaufen ist und
    • Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht älter als 25 Jahre sind oder waren oder
    • das angesammelte Guthaben (inklusive der Wohnungsbauprämie) aus dem Vertrag nach Auszahlung unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird bzw. werden soll.

    Fristen

    bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Wohnungsbau-Prämiengesetz

    Freigabevermerk

    • 16.10.2022 Bundesfinanzministerium
         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE