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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Wasseranschluss anmelden

    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
    Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen

    Gemeinde Oberteuringen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten diese.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

    Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

    Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

    Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Lageplan
    • gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses

    Kosten

    Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

    Hinweise

    Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

    Vertiefende Informationen

    keine

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
    • Satzung der Gemeinde

    Freigabevermerk

    25.08.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
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