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Verfahren

Leistungen
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Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Zuständige Stelle

    die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Gemeinde Oberteuringen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

    • noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie
      • aus der Gemeinde weggezogen waren oder
      • Ihren Hauptwohnsitz verlegt hatten, und
    • innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.

    Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

    Fristen

    Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über
      • den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
      • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

    Rechtsgrundlage

    § 3 Absatz 2 und 3 Kommunalwahlordnung (Führung des Wählerverzeichnisses)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.11.2018 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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    88094 Oberteuringen

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