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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen

    Ein Verein, der Vormundschaften übernehmen will, braucht eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.

    Zuständige Stelle

    das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

    Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Die Eltern haben in ihrer letztwilligen Verfügung den Verein benannt oder
    • es steht keine geeignete Privatperson für die Übernahme der Vormundschaft zur Verfügung, z.B. bei Findelkindern oder bei als Flüchtlingen ohne Eltern in Deutschland aufgenommenen Minderjährigen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis formlos beantragen.

    Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis. Es kann sie befristen oder mit Auflagen verbinden.

    Bei negativer Prüfung erhalten Sie einen Ablehungsbescheid.

    Vor der Bestellung muss der Verein in die Übernahme der Vormundschaft einwilligen. Die Vormundschaft wird von einzelnen Mitgliedern oder Mitarbeitern ausgeübt, nicht vom Erzieher des Mündels im Heim des Vereins.

    Die Bestellung als Vormund begründet das Familiengericht. Ein Mitvormund oder Gegenvormund bestellt es nur nach Anhörung des Vereins.

    Eine Gegenvormundschaft durch das Jugendamt gibt es nicht.

    Fristen

    keine

    Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften beim Landesjugendamt eingehen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Eintragung des Vereins
    • Satzung
    • Anzahl und Ausbildung der Mitarbeitenden
    • Nachweis der Einholung erweiterter Führungszeugnisse der Mitarbeiter durch den Verein
    • Anzahl der Wohnplätze

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert das Verfahren höchstens drei Monate.

    Rechtsgrundlage

    • § 1791a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Vereinsvormundschaft)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales, beauftragt durch das Sozialministerium, hat dessen ausführliche Fassung am 08.08.2018 freigegeben.

         
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