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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen

    Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

    Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

    Sie erhalten Informationen

    • über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
    • zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.

    Onlineantrag und Formulare

    • Gemeinsames Registerportal der Länder

    Zuständige Stelle

    das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kauffrau beziehungsweise des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet

    Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

    Amtsgericht Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Daten auch online abrufen.
    • Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
      • Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
      • Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
        Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.

    Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist aber nicht möglich.
    Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Wenn Sie die Daten online abrufen: keine.

    Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen

    • und in Papierform möchten:
      • für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
      • für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00

    • und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
      • für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
      • für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 9 des Handelsgesetzbuchs (HGB) (Einsichtnahme in das Handelsregister)
    • § 30a der Handelsregisterverordnung (HRV) (Ausdrucke)
    • Nr. 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2 des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)

    Freigabevermerk

    10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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