• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Freizeitangebote
    • Veranstaltungen
    • Bodensee Card PLUS
    • Prospektanforderung
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Unfallversicherung - Betrieb anmelden

    Als Arbeitgeber müssen Sie alle Beschäftigen Ihres Unternehmens gegen Unfall versichern. Zu den Beschäftigten gehören neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch alle Auszubildenden - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts.

    Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten 

    • alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
    • alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).

    Onlineantrag und Formulare

    • Betrieb anmelden (PDF, 15 kB)
    • Onlineantrag Betrieb anmelden

    Zuständige Stelle

    • die gewerblichen Berufsgenossenschaften,
    • die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und
    • der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
    Unfallkasse Baden-Württemberg - Service-Center Karlsruhe [Unfallkasse Baden-Württemberg]
    Unfallkasse Baden-Württemberg - Service-Center Stuttgart [Unfallkasse Baden-Württemberg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Betrieb mündlich oder schriftlich bei dem für diesen zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

    Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.

    Fristen

    innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
    • Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
      Der Beitrag ergibt sich aus
      • den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
      • den Gefahrenklassen und
      • dem Beitragsfuß.

    Hinweise

    Arbeitsunfälle müssen Sie sofort der Unfallversicherung melden.

    Für allgemeine Informationen erreichen Sie die bundesweit einheitliche "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 6050404. Dort erhalten Unternehmen und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden Sie auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter vermittelt. Sie können sich auch per E-Mail über info@dguv.de an die Unfallversicherung wenden.

    Vertiefende Informationen

    Unfallkasse Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    § 150 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) (Beitragspflichtige)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.04.2021 freigegeben.

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE