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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Umweltinformationen beantragen

    Als interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg oder juristische Person haben Sie das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den freien Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen.

    Der Begriff der Umweltinformation ist sehr weit gefasst. Hierunter fallen beispielsweise Informationen aus den Bereichen Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Artenvielfalt, gentechnisch veränderte Organismen, Energie, Strahlung oder Lärm. 
    Wobei diese Aufzählung nicht abschließend zu verstehen ist.

    Der Zugang kann Ihnen eröffnet werden durch:

    • Auskunftserteilung
    • Gewährung von Akteneinsicht
    • in sonstiger Weise

    Zuständige Stelle

    diejenige Behörde, die über die gewünschten Informationen verfügt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Um Informationen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle einreichen. Dieser Antrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann deshalb beispielsweise auch elektronisch gestellt werden.

    In Ihrem Antrag müssen Sie konkretisieren, welche Informationen Sie in welcher Form erhalten möchten. Sie haben die Möglichkeit, Akten vor Ort einzusehen oder die Übermittlung von Auskünften zu verlangen. Der Antrag muss nicht begründet werden.

    Fristen

     keine

    Erforderliche Unterlagen

     keine

    Kosten

    • Für mündliche und einfache schriftliche Auskünfte: keine
    • Für die Übermittlung von Umweltinformationen fallen Gebühren an, wenn der Bearbeitungsaufwand drei Stunden übersteigt.

    Bearbeitungsdauer

    Die informationspflichtige Stelle entscheidet binnen eines Monats, ob Ihnen der Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt werden kann oder nicht.
    Eine Ausnahme ist bei umfangreichen und komplexen Informationsbegehren möglich. Hier kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden.

    Hinweise

    Sie haben nur einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, über die die informationspflichtige Stelle verfügt. 
    Die informationspflichtige Stelle muss die von Ihnen angefragten Umweltinformationen nicht erstellen. 

    Vertiefende Informationen

    • Portal Umwelt-BW
    • Beteiligung an Entscheidungsverfahren - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
    • Öffentliche Bekanntmachungen - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
    • Öffentlichkeitsbeteiligung - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

    Rechtsgrundlage

    § 22 ff. Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) (Umweltinformationen) 

    Freigabevermerk

    28.04.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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