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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

    Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.

    Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie

    • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
    • als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.

    Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

    Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr..

    Zuständige Stelle

    Bundeszentralamt für Steuern

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie erhalten die USt-IdNr. als

    • Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
    • sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

    Verfahrensablauf

    Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

    • Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
    • Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
    • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

    • Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
    • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

    Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.

    Fristen

    Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    eine Woche

    Vertiefende Informationen

    FAQs zur USt-IdNr

    Rechtsgrundlage

    § 27a Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfinanzministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.01.2020 freigegeben.

         
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