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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Trinkwasser - Verunreinigungen melden

    Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen.
    Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

    Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
    Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

    Das Wasserversorgungsunternehmen oder die sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen.
    Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.

    Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Leitungsrohre innerhalb des Gebäudes verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen sind Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter zuständig.
    Das gilt auch für die Instandsetzung der Rohrleitungen.

    Zuständige Stelle

    • das örtliche Wasserversorgungsunternehmen oder
    • der sonstige Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer, Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
    • das örtlich zuständige Gesundheitsamt

    Zuständiges Gesundheitsamt ist

    • das Landratsamt,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:

    • das Wasserversorgungsunternehmen
    • den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer, Vermieter) oder
    • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
      Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
      • das Landratsamt oder,
      • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
      • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

    Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:

    • Farbe
    • Geschmack
    • Geruch
    • allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung)

    Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

    Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können bei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
    Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine

    Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.

    Hinweise

    Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt.

    Vertiefende Informationen

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie als Haus- und Wohnungseigentümer eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser aus der Hausinstallation auf Legionellen.
    Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zum Thema "Trinkwasserüberwachung".

    Die in Baden-Württemberg für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassenen Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht.
    Sie können Ihr Trinkwasser dort auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.

    Rechtsgrundlage

    Trinkwasserverordnung

    Freigabevermerk

    14.06.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

         
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