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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

    Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.

    Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.

    Zuständige Stelle

    das örtliche Jugendamt

    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie gehen davon aus, dass Ihr Kind oder die jugendliche Person Entwicklungsschwierigkeiten hat und/oder Verhaltensauffäligkeiten zeigt.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle.

    Sie beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind oder den Jugendlichen eine geeignete Maßnahme ist. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe gewährt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    § 29 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Soziale Gruppenarbeit)

    Freigabevermerk

    • 05.10.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
         
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    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

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