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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)

    In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.

    Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.

    Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.

    Zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
    Campus Bad Mergentheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Campus Friedrichshafen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Campus Horb [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Evangelische Hochschule Ludwigsburg
    Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
    Hochschule Aalen
    Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Albstadt
    Hochschule Biberach
    Hochschule der Medien Stuttgart
    Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
    Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
    Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
    Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
    Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
    Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
    Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
    Hochschule für Technik Stuttgart
    Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Außenstelle Geislingen
    Hochschule Furtwangen, Außenstelle Villingen-Schwenningen
    Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
    Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
    Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
    Hochschule Mannheim
    Hochschule Offenburg
    Hochschule Pforzheim
    Hochschule Ravensburg-Weingarten
    Hochschule Reutlingen
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
    Pädagogische Hochschule Freiburg
    Pädagogische Hochschule Heidelberg
    Pädagogische Hochschule Karlsruhe
    Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
    Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
    Pädagogische Hochschule Weingarten
    Popakademie Baden-Württemberg GmbH
    Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
    Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
    Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
    Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
    Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe
    Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
    Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
    Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
    Studienakademie Heidenheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Karlsruhe [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Lörrach [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Mannheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Villingen-Schwenningen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Technische Hochschule Ulm
    Universität Freiburg
    Universität Heidelberg
    Universität Hohenheim
    Universität Konstanz
    Universität Mannheim
    Universität Stuttgart
    Universität Tübingen
    Universität Ulm

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.

    Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.

    Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.

    Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut online zurückmelden.

    Fristen

    Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.

    Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:

    • Zulassungsbescheid
    • ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
    • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
    • wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
    • für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
    • falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
    • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
    • Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
      • Verwaltungskostenbeitrag
      • Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
      • Studentenwerksbeitrag
        Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
    • zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
    • bei Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht
      • Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
    • bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich
      • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
      • Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)

    Kosten

    Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zulassung, Immatrikulation)
    • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)

    Freigabevermerk

    09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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