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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen

    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.

    Hinweis: Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.

    In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

    • Name und Anschrift
    • Sitz
    • Zweck
    • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
    • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
    • Anerkennungsbehörde

    Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

    Onlineantrag und Formulare

    • STIFTUNGSVERZEICHNIS im Regierungsbezirk Tübingen

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Stiftung befindet

    Regierungspräsidium Tübingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können beim jeweiligen Regierungspräsidium Einsicht nehmen. Eine formlose Anmeldung bei der Stiftungsbehörde genügt.

    Tipp: Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.
    Im Themenportal "Stiftungen" finden Sie Register. In denen sind die im Regierungsbezirk eingetragenen Stiftungen teilweise nach Stiftungsnamen, Stiftungszweck und nach Stiftungssitz geordnet.

    Achtung: Es handelt sich dabei nicht um das Stiftungsverzeichnis. Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten nur Stiftungen, die dieser Art der Veröffentlichung zugestimmt haben.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Fertigung von Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 15,00 Euro

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Themenportal "Stiftungen"
    • Stiftungsverzeichnis im Regierungsbezirk
      • Stuttgart
      • Karlsruhe
      • Freiburg
      • Tübingen
    • Muster und Vorlagen
      • Regierungspräsidium Stuttgart
      • Regierungspräsidium Karlsruhe
      • Regierungspräsidium Freiburg
      • Regierungspräsidium Tübingen

    Rechtsgrundlage

    § 4 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG) (Stiftungsverzeichnis)

    Freigabevermerk

    • 07.12.2022 Innenministerium Baden-Württemberg
         
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    Gemeinde Oberteuringen

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