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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Sprachförderung Kolibri beantragen

    Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Gesamtkonzeption zur frühkindlichen Förderung "Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri) " die zusätzliche Sprachförderung durch finanzielle Zuwendungen.

    Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf, die Kindertageseinrichtungen oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen besuchen, können dabei Sprachfördermaßnahmen erhalten, die auf die alltagsintegrierte Sprachbildung aufbauen.

    Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:

    • die Intensive Sprachförderung plus (ISF+) in Kleingruppen ab einem Alter von zwei Jahren und sieben Monaten gemäß Orientierungsrahmen zur Durchführung der Intensiven Sprachförderung plus, sowie
    • die Sprachförderung nach dem Rahmenplan „Singen-Bewegen-Sprechen im Kindergarten“ der SBS-Bildungskooperation für Kinder ab dem 3. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Rhythmik

    Folgende Träger von Kindertageseinrichtungen können Zuwendungsempfänger sein:

    • kommunale Träger
    • kirchliche Träger
    • sonstige freie Träger
    • geeignete andere juristische Personen
    • geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
    • sowie bei der Sprachfördermaßnahme ISF+ die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen.

    Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ können Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr und Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200 € bezuschusst werden.

    Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS erhalten Sie pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200 € je Kindergartenjahr.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antragsunterlagen Kolibri

    Zuständige Stelle

    die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

    Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Die Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, die eine Sprachfördergruppe bilden kann.
    • Die pädagogische Fachkraft hat einen zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarf festgestellt oder
    • im Rahmen der Einschulungsuntersuchung der Kinder wurde ein Bedarf an intensiver Sprachförderung festgestellt.
    • Die Sprachfördermaßnahme ISF+ wird von einer qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt.
    • Die Sprachfördermaßnahme SBS wird von einer zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft in Kooperation mit einer pädagogischen Fachkraft oder qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt.
    • Die Eltern der Kinder sind mit der Sprachförderung einverstanden.
    • F
    • Die intensive Sprachförderung im Förderweg ISF+ (Intensive plus) umfasst mindestens 120 Zeitstunden, bei Gruppen mit weniger als drei Kindern mindestens 100 Zeitstunden, pro Kindergartenjahr und Fördergruppe. Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der SBS-Bildungskooperation (Singen-Bewegen-Sprechen) betragen 36 Zeitstunden jährlich pro Kindergartenjahr und Fördergruppe.

    Verfahrensablauf

    Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Träger der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der zuständigen Stelle (L-Bank) schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.

    Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Zuwendung einen Bescheid.

    Erforderliche Unterlagen

    • Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten

    Kosten

    keine

    Rechtsgrundlage

    • Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Gesamtkonzeption Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri) www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/kolibri.html

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.10.2021 freigegeben.

         
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