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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

    Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

    Mit diesem Status verbunden sind Erleichterungen für die Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatangehörigkeit.

    Zuständige Stelle

    das Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Bundesverwaltungsamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland eingeleitet.

    Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

    Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Aussiedlungsgebiete)
    • § 5 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Ausschlusstatbestände)
    • § 7 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge)
    • § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Spätaussiedlerbescheinigung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 23.10.2019 freigegeben.

         
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