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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.

    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für Alleinerziehende, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.

    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familien­mitglieder orientieren. Ziele können z.B. sein:

    • die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • die Stärkung des Selbstwertgefühls
    • die Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • die Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Zuständige Stelle

    das örtliche Jugendamt.

    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Die sozialpädagogische Familienhilfe ist geeignet, den Betroffenen zu helfen.
      Das ist vor allem der Fall, wenn Sie
      • Probleme mit der Organisation des Alltags haben,
      • Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten benötigen oder
      • Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder auftreten.
    • Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Hinweis: Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    § 31 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB 8) (Sozialpädagogische Familienhilfe)

    Freigabevermerk

    14.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

         
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