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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Schulbezirkswechsel beantragen

    Die Grundschule können Sie nicht frei wählen.

    In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern

    • wohnen oder
    • sich gewöhnlich aufhalten.

    Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.

    Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule oder an eine genehmigte Privatschule, die eine Grundschule führt, müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen. Sie können Ihr Kind dort einfach anmelden. Zusätzlich müssen Sie der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Schule (Stamm-Grundschule) einen Nachweis über die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule oder Privatschule vorlegen, den Sie von dieser Schule erhalten.

    Zuständige Stelle

    • das für den Wohnort zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde) oder
    • bei Übertragung der Zuständigkeit durch die Schulaufsichtsbehörde die geschäftsführende Schulleitung (die Stamm-Grundschule gibt Auskunft dazu).
    Staatliches Schulamt Markdorf

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

    Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil

    • der Besuch einer Ganztagesschule gewünscht wird,
    • der Besuch einer Ganztagesschule nicht gewünscht wird,
    • eine Hortbetreuung im Bezirk der gewünschten Schule (mit Nachweis) stattfinden soll,
    • eine Betreuung durch Verwandte oder Bekannte im Bezirk der gewünschten Schule stattfinden soll (Arbeitgeberbescheinigung mit Arbeitszeiten und Betreuungsnachweis muss vorgelegt werden),
    • Ihr Kind nach Umzug in einen anderen Schulbezirk an der bisherigen Schule bleiben soll, wenn die Restschulzeit an der Schule maximal ein Schuljahr beträgt.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie den Wechsel schriftlich. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule oder finden es auf der Homepage des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.

    Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule abgeben.

    Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.

    Fristen

    Keine.

    Es ist empfehlenswert, den Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweise, die den wichtigen Grund belegen.

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Eine Genehmigung des Schulbezirkswechsels ist keine Zusage über die Erstattung eventuell entstehender Schülerbeförderungskosten.

    Rechtsgrundlage

    § 76 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Erfüllung der Schulpflicht)

    Freigabevermerk

    13.12.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg

         
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