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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Schornsteinfeger beauftragen

    Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:

    • Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
    • Messen der Abgaswerte

    Folgende Aufgaben bleiben dem Bezirksschornsteinfeger oder der Bezirksschornsteinfegerin vorbehalten:

    • Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
    • Feuerstättenschau
    • Führung des Kehrbuchs

    Zuständige Stelle

    jeder Betrieb, der als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist

    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen

    • als Eigentümer oder Eigentümerinnen von Haus- und Wohnungseigentum oder
    • als Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

    Verfahrensablauf

    Im Feuerstättenbescheid steht, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten gemacht werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer nach jeder Feuerstättenschau von Ihrem Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in 7 Jahren statt.

    Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.

    Erforderliche Unterlagen

    Feuerstättenbescheid

    Kosten

    • nicht hoheitliche Aufgaben: Den Preis für die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten können Sie frei verhandeln. Lassen Sie sich vom Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl ein Angebot unterbreiten. Beachten Sie, dass es sich um gewerbliche Arbeiten handelt und die Betriebe nicht verpflichtet sind, Ihren Auftrag anzunehmen.
    • hoheitliche Aufgaben: Die Kosten sind in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung des Bundes (KÜO) festgesetzt. Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie diese zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Vertiefende Informationen

    Zugelassene Schornsteinfegerbetriebe:

    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
    • Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg

    Weitere Informationen:

    • Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
    • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) -

    Rechtsgrundlage

    • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
    • Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2020 freigegeben.

         
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