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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Rentenversicherung - Renteninformation beantragen

    Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.

    Sie erhalten eine Renteninformation über

    • die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
    • Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten, um zusätzlich privat vorsorgen zu können.

    In der ersten Renteninformation ist zusätzlich der Versicherungsverlauf dargestellt. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.

    Onlineantrag und Formulare

    • Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung
    • Rentenbeginnrechner
    • Rentenkonto online der Deutschen Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen. Möglich wird das mit einer Signaturkarte. Die bietet hohe Sicherheit beim Datenschutz.

    Zuständige Stelle

    • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
    • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
    • die Deutsche Rentenversicherung Bund
    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Ständiger Sprechtagsort Friedrichshafen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation,

    • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
    • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Renteninformation schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.

    Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

    Hinweise

    Für einen Online-Antrag benötigen Sie

    • für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
    • ein Kartenlesegerät und
    • einen Internetzugang.

    Vertiefende Informationen

    Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.

    Rechtsgrundlage

    § 109 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renteninformation und Rentenauskunft)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 23.07.2019 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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