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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen

    Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Registrierung von gewerblichen Futtermittelunternehmen
    • Antrag auf Registrierung für gewerbliche Futtermittelunternehmer

    Zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.

    Registrierung von gewerblichen Futtermittelunternehmen [Regierungspräsidium Tübingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.

    Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.

    Fristen

    Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    Die Registrierung ist gebührenfrei.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen zur amtlichen Futtermittelüberwachung

    Rechtsgrundlage

    Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene

    Freigabevermerk

    17.08.2022 Regierungspräsidium Stuttgart

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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