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Verfahren

Leistungen
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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

    Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

    • Inkassodienstleistungen,
    • Rentenberatung oder
    • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

    Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

    • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
    • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
    • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

    Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

    Zuständige Stelle

    das Rechtsdienstleistungsregister

    Leistungsdetails

    Verfahrensablauf

    Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Rechtsgrundlage

    § 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.10.2015 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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