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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Qualitätszeichen Baden-Württemberg beantragen

    Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZ BW)" kennzeichnet Produkte mit einer über dem gesetzlichen Standard liegenden Produkt- und Prozessqualität aus.

    Berufsverbände und berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche (Lizenznehmer) vergeben die Nutzungsrechte zum QZ BW an Verarbeitungsbetriebe und Endvermarkter. Die erforderlichen Kontrollen führen zugelassene, akkreditierte und neutrale Zertifizierungsstellen durch.

    Erzeuger von pflanzlichen oder tierischen Produkten, die ihre Erzeugnisse im Rahmen des QZ BW vermarkten möchten, müssen eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger abschließen.

    Zuständige Stelle

    vom Zeichenträger (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) zugelassene berufsständische Organisationen (Lizenznehmer)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

    • Nützlinge (z.B. Raubmilben, Florfliegen) in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen,
    • Pflanzenschutzmittel nur mit Begründung einsetzen (der Einsatz muss dokumentiert werden),
    • im Getreideanbau keine Wachstumsregulatoren einsetzen und
    • im gesamten Betrieb keine klärschlammhaltigen Düngemittel verwenden dürfen.

    Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche pflanzliche Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg .

    Erzeuger von tierischen Produkten müssen weitergehende Regeln einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

    • nur Tiere mästen, die in Baden-Württemberg oder einem angrenzenden Bundesland geboren wurden,
    • überwiegend Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden,
    • Zukauffuttermittel nur von zugelassenen Lieferanten beziehen,
    • den Zukauf von Futtermitteln nachvollziehbar dokumentieren,
    • nur Futtermittel verwenden, die nicht GVO-kennzeichnungspflichtig sind, 
    • mit einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin einen Betreuungsvertrag zur regelmäßigen Bestandsbetreuung abschließen und
    • Tiertransporte tierschutzgerecht durchführen.

    Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche tierische Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg

    Verfahrensablauf

    Einen Zeichennutzungsvertrag oder eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger können Sie bei einem zugelassenen Lizenznehmer beantragen.

    Tipp: Eine aktuelle Liste der Lizenznehmer finden Sie auf den Seiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg . Dort erhalten Sie auch die Zeichensatzung, Formblätter und Checklisten und weitere Informationen zur Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lizenznehmer, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    Der Zeichenträger erhebt für die Nutzung des Qualitätszeichens keine Gebühren.

    Hinweis: Die Lizenznehmer können zur Deckung ihrer Kosten Gebühren erheben. Kosten entstehen hauptsächlich durch die vorgeschriebenen Kontrollen und Untersuchungen. Kosten der Lizenznehmer werden direkt in Rechnung gestellt oder in einem Umlageverfahren anteilig erhoben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Verfügbarkeit der Zertifizierungsstelle, welche die Erstprüfung beim Antragsteller durchführen muss, ab.

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2015 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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