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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

    Zu den Problemstoffen zählen

    • Abbeizmittel,
    • Abflussreiniger,
    • Farben,
    • Lacke,
    • Klebestoffe,
    • Laugen,
    • Säuren,
    • Chemikalien wie Fotochemikalien,
    • Altöl,
    • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
    • Putz- und Reinigungsmittel,
    • Akkus, Batterien,
    • Energiesparlampen und vieles mehr,

    die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.

    Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

    Zuständige Stelle

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
    Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise

    Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

    Vertiefende Informationen

    • Das Umweltministerium informiert über die Entsorgung von
      • Batterien und Akkus,
      • CDs und DVDs sowie
      • alten Medikamenten.
    • Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Tel. 0711 - 9519610.

    Rechtsgrundlage

    die jeweilige örtliche Satzung

    Freigabevermerk

    Stand: 22.09.2021

    Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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