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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Pferdewirt - Ausbildungsplan erstellen

    Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie einen Ausbildungsplan erstellen, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen möchten.

    Dieser Ausbildungsplan regelt die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.

    Onlineantrag und Formulare

    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin bzw. zum Pferdewirt - Fachrichtung Pferdehaltung und Service
    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin bzw. zum Pferdewirt - Fachrichtung Pferdezucht
    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin zum Pferdewirt Klassische Reitausbildung
    • Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zur Pferdewirtin zum Pferdewirt Spezialreitweisen

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Stelle

    Pferdewirt - Ausbildungsplan erstellen [Regierungspräsidium Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind als Ausbildungsbetrieb für den Beruf Pferdewirt/in anerkannt.
    • Sie möchten eine Person zur Ausbildung einstellen.
    • Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.
    • Die erforderlichen Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag haben Sie vorliegen.
    • Sie müssen den Ausbildungsplan noch bearbeitet vorlegen.

    Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Pferdewirt/in.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Plan online erstellen:

    • Öffnen Sie den Link zum Ausbildungsplan.
    • Sie haben sich noch nicht registriert? Bitte registrieren Sie sich und legen ein Passwort fest.
    • Die dort hinterlegten Daten werden automatisch in den Ausbildungsplan übernommen.
    • Achten Sie bitte darauf, dass Sie die korrekte Bezeichnung sowie die Adresse Ihres Ausbildungsbetriebes wählen (siehe Anerkennungsbescheide).
    • Halten Sie den Berufsausbildungsvertrag griffbereit, damit Sie problemslos einige Daten übernehmen können.
    • Sie können jederzeit während der Bearbeitung des Ausbildungsplans unterbrechen und zwischenspeichern.
    • Sie können in der linken Navigationsleiste jederzeit zurück "blättern" oder nach vorne weitergehen.
    • Am Ende wird der Ausbildungsplan einer Plausibilitätsprüfung ("haben Sie alles korrekt ausgefüllt") unterzogen.
    • Drucken Sie den Ausbildungsplan 1-fach aus.
    • Übersenden Sie den Ausbildungsplan mit dem Berufsausbildungsvertrag und den erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Karlsruhe.
    • Den Ausbildungsplan können Sie auch als E-Mail an das Behördenpostfach "Regierungspräsidium Karlsruhe" übersenden, dann druckt das Regierungspräsidium Karslruhe ihn für Sie aus.
    • Nach Bearbeitung des Berufsausbildungsvertrages erhält Ihre auszubildende Person den Ausbildungsplan vom Regierungspräsidium Karlsruhe zurück.
    • Die auszubildende Person muss ihn anschließend in den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) abheften.
    • Beachten Sie die Hinweise im Ausbildungsplan und die regelmäßige handschriftliche Bearbeitung.

     

     

    Fristen

    • Vor Beginn der Ausbildung
    • Der Berufsausbildungsvertrag einschließlich aller Anlagen ist unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages zur Eintragung in das Verzeichnis beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.

    Erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Der ausgefüllte und bearbeitete Ausbildungsplan ist allerdings eine von mehreren Unterlagen, die Sie beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages vorlegen müssen:

    • Berufsausbildungsvertrag in 3-facher Fertigung
    • Letztes Schulzeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • Lebenslauf
    • Karteikarte Regierungspräsidium Karlsruhe
    • Ggf. Bescheinigung Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Ggf. Nachweis über Verkürzung z. B. bei Abitur, Berufsabschluss
    • Ggf. Verzicht auf Verkürzung. Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle telefonisch oder per E-Mail anfordern.
    • Ggf. bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes bisheriger Vertrag und sofern in einem anderen Bundesland die Ausbildung absovliert wrude, Abmeldebestätigung der dortigen zuständigen Stelle.
    • Ggf. Kooperationsvertrag

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    innerhalb von 14 Tagen

    Vertiefende Informationen

    Unterlagen für Auszubildende und Ausbildende (Betriebe)

    Rechtsgrundlage

    • Berufsbildungsgesetz vom 23.05.2005
    • Verordnung über die Berufsausbildungzum Pferdewirt/zur Pferdewirtin vom 07.06.2010

    Freigabevermerk

     Stand: 28.01.2022

    Verantwortlich: Regierungspräsidium Karlsruhe

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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