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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

    Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

    • dringend einen Ausweis benötigen und
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

    Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.

    Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

    Zuständige Stelle

    Ein vorläufiger Personalausweis kann nur von inländischen Personalausweisbehörden ausgestellt werden. Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
    Bei Wohnungslosen und Strafgefangenen ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

    Personalausweisbehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

    Eine Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen durch die Auslandvertretungen ist nicht möglich.

    Gemeinde Oberteuringen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
    Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.

    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.

    Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    • EUR 10,00
    • EUR 13,00 Zuschlag, wenn
      • die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
      • eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Hinweise

    Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

    Rechtsgrundlage

    • § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
    • § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Vorläufiger Personalausweis)
    • § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
    • § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
    • § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
    • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
    • § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
    • § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)

    Freigabevermerk

    17.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

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    07546 299 - 88

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