• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Bodensee Card PLUS
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Personalausweis - Adresse ändern lassen

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

    Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und im Chip des Personalausweises aktualisieren lassen. Dabei bringt die Personalausweisbehörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises an und ändert die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises.

    Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

    Hinweis: Haben Sie keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden.

    Zuständige Stelle

    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
    • bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Personalausweisbehörde

    Personalausweisbehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
    Gemeinde Oberteuringen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Wenden Sie sich an

    • die bisherige Personalausweisbehörde
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die neue Personalausweisbehörde
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    schnellst möglich

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung, wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt
    • Abmeldung bei Umzug ins Ausland

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Hinweise

    Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

    Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.

    Vertiefende Informationen

    • Umzug
    • Ummeldung
    • Anmeldung
    • Abmeldung

    Rechtsgrundlage

    • § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
    • § 5 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweismuster; gespeicherte Daten)
    • § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
    • § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
    • § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
    • § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV) (Änderung der Anschrift)
    • § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)

    Freigabevermerk

    16.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE