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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen

    Mithilfe eines Online-Tests können Sie herausfinden, ob das angestrebte Lehramtsstudium mit dazugehöriger Berufswahl für Sie geeignet ist.

    Achtung: Dieses Orientierungsverfahren ist für alle Lehramtsstudiengänge als Zulassungsvoraussetzung vorgeschrieben.

    Der Test ist anonym. Nur Sie können die Auswertung Ihrer Antworten sehen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Orientierungsverfahren für künftige Lehramtsstudierende Studierende, die überlegen, ein Lehramtsstudium zu beginnen, können mithilfe des Orientierungsverfahrens für Lehramtsstudierende herausfinden, ob das angestrebte Studium mit dazugehöriger Berufswahl für sie geeignet sein könnte.

    Zuständige Stelle

    das Wissenschaftsministerium

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten ein Lehramtsstudium beginnen.

    Verfahrensablauf

    Das Orientierungsverfahren wird auf den Seiten des "Career Counselling for Teachers" (CCT) angeboten. Sie loggen sich dort mit einem Code ein und können gleich mit dem Test beginnen. Der Test besteht aus mehreren Abschnitten.

    Nachdem Sie den Test vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Auswertung.

    Unabhängig davon erhalten Sie auf Wunsch eine allgemeine Bestätigung, dass Sie den Test durchgeführt haben. Diese müssen Sie Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz beilegen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich, da Sie den Test zwischendurch unterbrechen und erst zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen können

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Experten für Lehren und Lernen

    Rechtsgrundlage

    § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Zulassung, Immatrikulation)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2018 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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