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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren beantragen

    Um aktiv am Umweltschutz teilzuhaben, müssen die Bürgerinnen und Bürger an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren mit besonderer Tragweite mitwirken können.
    Deshalb gibt es in den nachfolgend geschilderten Verfahren die Möglichkeit, sich zu informieren und am Entscheidungsprozess teilzuhaben.

    Zuständige Stelle

    die Behörde, die auch das zugrundeliegende Verfahren betreut

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung besteht unter anderem bei:

    • wichtigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren,
    • atomrechtlichen Genehmigungsverfahren,
    • Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz,
    • Planfeststellungsverfahren und
    • wasserrechtlichen Bewilligungs-, Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren.

    Bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Planfeststellungsverfahren verpflichtend ist, soll die Öffentlichkeit schon vor der Antragsstellung beteiligt werden ("frühe Öffentlichkeitsbeteiligung").

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde macht bekannt, welches Vorhaben geplant ist und in welchem Zeitraum der Zulassungsantrag mit den dazugehörigen Unterlagen eingesehen werden kann.
    Die einzelne Person hat ebenso wie juristische Personen und Vereinigungen die Gelegenheit, Einwendungen abzugeben. Teilweise finden Erörterungstermine statt. Bei denen besprechen Behörde und Vorhabenträger öffentlich die Einwendungen.
    In jedem Fall werden die Einwendungen von der Behörde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

    In Verfahren mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung wird informiert über

    • das Vorhaben,
    • seine geplante Verwirklichung und
    • die voraussichtlichen Auswirkungen.

    Anhand dieser Informationen besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
    Die Erkenntnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in das Zulassungsverfahren einbezogen.

    Fristen

    Die jeweiligen Fristen werden von der Behörde bekanntgemacht.

    Erforderliche Unterlagen

    Einwendungen und Anmerkungen können mit entsprechenden Unterlagen belegt werden.

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Zeiträume werden im Einzelfall bekannt gemacht.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Umweltministerium Baden-Württemberg - Beteiligung an Entscheidungsverfahren

    Umweltministerium Baden-Württemberg - Öffentliche Bekanntmachungen

    Bundesumweltministerium - Öffentlichkeitsbeteiligung

    Rechtsgrundlage

    Bei Vorhaben, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend ist, ist § 18 UVPG die Rechtsgrundlage.

    Freigabevermerk

    31.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

         
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