• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Bodensee Card PLUS
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen

    Sie möchten in Deutschland als niedergelassene Rechtsanwältin oder niedergelassener Rechtsanwalt arbeiten und waren bisher anwaltlich in einem der folgenden Staaten tätig?

    • in einem Staat der Europäischen Union (EU),
    • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
    • in der Schweiz

    In Deutschland dürfen Sie nur unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten, wenn die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer Sie aufnimmt.

    Die Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt eingetragen ist. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer ist zu widerrufen, wenn die Berechtigung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs im Herkunftsland dauerhaft entzogen wird oder die Person aus sonstigen Gründen den Status der europäischen Rechtsanwältin oder des europäischen Rechtsanwalts verliert.

    Zuständige Stelle

    die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten

    Rechtsanwaltskammer Freiburg
    Rechtsanwaltskammer Tübingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

    • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
    • Berufszugehörigkeit im Herkunftsstaat
      Das bedeutet, Sie müssen bei der zuständigen Stelle Ihres Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein.
    • Berufshaftpflichtversicherung

    Verfahrensablauf

    Die Aufnahme müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Hinweis: Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache einreichen.

    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, vereidigt Sie die Rechtsanwaltskammer als Mitglied. Die Aufnahme gilt unbefristet.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf mit Foto
    • amtlich beglaubigter Nachweis über die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz (amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses)
    • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über Ihre Berufszugehörigkeit (nicht älter als drei Monate)
    • Bescheinigung, dass keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen, Straftaten oder sonstige, die Eignung für den Beruf des Anwalts in Frage stellenden Umstände gegen Sie vorliegen
    • Führungszeugnis des Heimatlandes
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (entweder über eine im Inland geschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsstaat
    • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
      • Nachweis über akademische Grade (Abschrift)
      • Unterlagen zur Kanzleitätigkeit
      • Kanzleibestätigung
      • Vereinbarkeit der Berufsausübung mit einem ausgeübten Nebenberuf

    Achtung: Sie müssen alle Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie als beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen haben.

    Kosten

    • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart: EUR 150,00
    • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Tübingen: EUR 205,00
    • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe: EUR 300,00
    • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg: EUR 210,00

    Bearbeitungsdauer

    vier bis sechs Wochen

    Hinweise

    Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft

    Zur deutschen Rechtsanwaltschaft können Sie zugelassen werden, wenn Sie als niedergelassene europäische Rechtsanwältin oder niedergelassener europäischer Rechtsanwalt mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts tätig waren.

    Die genauen Voraussetzungen finden Sie in § 11 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

    Rechtsgrundlage

    • § 3 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) (Antrag)
    • § 4 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) (Verfahren)
    • § 5 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) (Berufsbezeichnung)
    • § 11 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) (Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit)
    • § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (Berufshaftpflichtversicherung) (BRAO)

    Freigabevermerk

    08.05.2023 Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    Geschlossen

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE