• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Bodensee Card PLUS
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Neue oder erneuerte Messgeräte anzeigen

    Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.

    Das gilt beispielsweise, wenn Sie ein neues Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwenden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Messgeräte - Verwenderanzeige nach § 32 MessEG

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Tübingen

    Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg [Regierungspräsidium Tübingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie verwenden ein neues oder erneuertes Messgerät, dass unter das MessEG oder die MessEV fällt.

    Der Anwendungsbereich des MessEG umfasst zum Beispiel

    • Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombinationen von Längen zur Längen oder Flächenbestimmung
    • Messgeräte zur Bestimmung der Masse
    • Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur
    • Messgeräte zur Bestimmung des Drucks
    • Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität
    • Messgeräte zur Bestimmung der Wärmemenge (Wärme und Kälte in Kreislaufsysteme)

    Die Anzeigepflicht gilt nicht für Maßverkörperungen wie Gewichtstücke oder Ausschankmaße und nicht für Zusatzeinrichtungen.

    Ein Messgerät gilt als erneuert, wenn es bereits in Betrieb genommen war und so wesentlich verändert wurde, dass statt einer Eichung eine (erneute) Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss. Die Entscheidung trifft die zuständige Eichbehörde.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Verwendung elektronisch anzeigen. Nutzen Sie dafür die "Verwenderanzeige nach § 32 MessEG" auf der Seite www.eichamt.de.

    Alternativ können Sie die Verwendung auch per Fax oder Brief an folgende Adresse anzeigen:

    Geschäftsstelle der AGME c/o DAM
    83435 Bad Reichenhall
    Fax: +49 (0)8651 974767-99

    Geben Sie auf jeden Fall an:

    1. die Geräteart (eine Auswahlliste finden Sie auf www.eichamt.de)
    2. der Hersteller
    3. die Typbezeichnung
    4. das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts
    5. die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet.

    Fristen

    Spätestens 6 Wochen nach der Inbetriebnahme des neuen oder des erneuerten Messgerätes

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    • Mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit

    Vertiefende Informationen

    • Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)

    Rechtsgrundlage

    • Mess- und Eichgesetz (MessEG)
    • Mess- und Eichverordnung (MessEV)

    Freigabevermerk

    06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Tübingen

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE