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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Melderegister - Online-Auskunft beantragen

    Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.

    Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschriften,
    • gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.

    Zuständige Stelle

    Komm.ONE im Auftrag der Städte und Gemeinden

    Komm.ONE

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich identifizieren über die Online-Ausweisfunktion
      • Ihres Personalausweises,
      • Ihrer eID-Karte oder
      • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
    • Die Identität der gesuchten Person muss mit den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten eindeutig festgestellt werden können.
    • Es dürfen der Auskunft keine schutzwürdigen Interessen der gesuchten Person entgegenstehen.

    Verfahrensablauf

    • Rufen Sie die Online-Auskunft auf.
    • Identifizieren Sie sich.
    • Geben Sie die Daten der gesuchten Person ein.
    • Nach Zahlung erhalten Sie ein PDF-Dokument mit den gewünschten Daten in Ihr Servicekonto-Postfach.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus:

    • Gemeindegebühr: EUR 5,00 und
    • technische Betriebskosten: EUR 2,60 (zuzüglich Mehrwertsteuer).

    Eine Suchanfrage wird Ihnen auch dann berechnet, wenn eine Melderegisterauskunft nicht erfolgen kann, weil die gesuchte Person beispielsweise nicht ermittelt werden konnte.

    Die in Ihrem Fall konkret anfallenden Kosten werden im Laufe der Antragstellung berechnet und angezeigt.

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Rechtsgrundlage

    • § 10 Bundesmeldegesetz (BMG)(Auskunftsrecht der betroffenen Person)
    • § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) (Einfache Melderegisterauskunft)
    • § 49 Bundesmeldegesetz (BMG) (Automatisierte Melderegisterauskunft)

    Freigabevermerk

    Stand: 07.10.2021

    Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
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    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
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